Haftungsverzichtserklärung

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der versicherten Motorsport-Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsverzicht vereinbart wird.

Die Fahrer und/oder Teams erklären hiermit den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der versicherten Motorsport-Veranstaltung entstehen, und zwar gegen:

  • die FIA, FIM, UEM, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre, den Promotor/Serienorganisator
  • den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, sämtliches zur Durchführung der versicherten Motorsport-Veranstaltung anwesendes Hilfspersonal (insbesondere Streckenposten, medizinisches Personal und Volunteers)
  • Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen
  • den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung (auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises) beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung (auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises) beruhen

Außerdem verzichten die Fahrer und/oder Teams auf Ansprüche gegen:

  • die anderen Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer, Teams), deren Helfer, die Eigentümer und Halter der anderen Fahrzeuge
  • den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer

Ausnahmen und Haftungsgrenzen

Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis.

Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsverzichtserklärung unberührt.

Diese Haftungsverzichtserklärung wird mit der Nennung bzw. der Erteilung der Starterlaubnis durch den Veranstalter wirksam.

DER VERANSTALTER