Platzordnung 

Platzordnung & Erklärung des Veranstalters, der Teilnehmer sowie Besucher

Der Veranstalter ist die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung eingegangen. Jeder Teilnehmer und Besucher trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für von ihm,  oder von ihm benutzten Fahrzeug verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

Der Veranstalter sowie alle mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Firmen, Helfer, Grundstückseigentümer und Behörden lehnen für sich den Teilnehmern und Besuchern gegenüber jede Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die vor, während oder nach der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände eintreten, ab.

Teilnehmer und Besucher der Veranstaltung willigen ein, dass von ihnen und deren Fahrzeugen Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden können, die zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt und unabhängig von verwendeten technischen Mitteln genutzt werden können.

Die Teilnahme sowie der Besuch der Veranstaltung erfolgt in jeder Hinsicht auf eigene Gefahr. Haftung seitens des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen.

Auf dem Veranstaltungsgelände sowie im Zufahrtsbereich gelten die Weisungen des Veranstalters und der Ordnungskräfte sowie die Platzordnung, welche folgend aufgeführt ist:

  • Geschwindigkeit 50 km/h auf der Rückführung gestattet
  • Schrittgeschwindigkeit im Fahrerlager und auf dem Parkplatz gestattet
  • Betreten von Sicherheitszonen und Rennstrecke ist verboten
  • WC bitte sauber halten und Müllbehältnisse benutzen
  • jegliche Waffen und verfassungsfeindliche Symbole sind untersagt
  • Kein offenes Feuer entfachen und Brandschutzregeln beachten
  • Zurücklassen von Abfällen, Kfz-Teilen oder -Betriebsstoffen ist verboten

Verstöße gegen diese Erklärung, Platzordnung, Sicherheitshinweise, gesellschaftliche Regeln, Weisungen des Veranstalters, Vermieters, Helfer oder Sicherheitsdienst haben den sofortigen Ausschluß von der Veranstaltung zur Folge und werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. Anspruch auf Rückzahlung des Nenn- oder Eintrittsgeldes besteht bei Abbruch oder witterungsbedingter Undurchführbarkeit der Veranstaltung nicht. Änderungen von Veranstaltungsablauf, Platzordnung, Sicherheitshinweisen oder allgemeinen Weisungen bleiben dem Veranstalter und den Behörden vorbehalten

DER VERANSTALTER